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2007-02-05, 10:26 Heimliche Online-Fahndung ist unzulässig |
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Das Bundeskriminalamt sollte mit speziellen Programmen über das Internet auf
Festplatten zugreifen können. Doch der Bundesgerichtshof hat nun den Plänen von
Innenminister Schäuble einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Dies
entschied am Montag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Durchsuchung der im
Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die
Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung.
Langer Streit
Die BGH-Entscheidung ist auch deshalb brisant, weil das Bundes- Innenministerium
erst vor kurzem die technischen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen beim
Bundeskriminalamt verbessern wollte. Damit sollte unter anderem die Aufklärung
möglicher Terrorplanungen verbessert werden. Nach dem BGH-Beschluss muss der
Gesetzgeber solche Untersuchungen auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen.
In Deutschland stritten Rechtsgelehrte lange über die Zulässigkeit des
Festplatten-Screenings. Erst im Februar 2006 hatte ein Ermittlungsrichter der
Bundesanwaltschaft laut einem Bericht der «taz» die «Durchsuchung des
PC-Datenbestrandes des Beschuldigten ohne sein Wissen» laut Strafprozessordnung
für zulässig erklärt. Damit ist eine Online-Visitation nichts anderes als eine
Hausdurchsuchung. Es bedarf lediglich eines Richter-Beschlusses.
Nur eine Frage der Zeit
Im November war jedoch ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes zu
gegenteiliger Ansicht gelangt: Die Online-Durchsuchung sei keine übliche
Maßnahme wie etwa Wohnungsdurchsuchungen, bei der der Verdächtigte der Maßnahme
bewusst bewohnte. Was Deutschlands oberste Strafverfolgerin,
Generalbundesanwältin Monika Harms, veranlasste, gegen diese Entscheidung
Beschwerde einzulegen.
Nach der Gerichtshofs-Entscheidung ist es nun eine Frage der Zeit, bis
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein Gesetz im Sinne der BGH-Entscheidung
entwerfen lassen wird, denn sein Interesse an dieser Fahndungsmethode ist groß.
Geld für die Entwicklung von Hacker-Software ist im Bundeshaushalt bereits
eingestellt, darunter Mittel für zwei Personalstellen.
Unterstützung für Schäuble
Schäuble kann sich Unterstützung aus den Ländern sicher sein. In
Nordrhein-Westfalen darf zumindest der Verfassungsschutz bereits online
spionieren.
Deutsche Ermittler haben das umstrittene Verfahren aber bisher nur wenige Male
angewandt: Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Bonn genehmigte laut «taz»
Ermittlungen gegen eine Phishing-Bande aus den USA, die Passwörter von
Online-Bankkunden ausspionieren wollte. Die Polizei durchsuchte je einen
Computer in Deutschland und Lettland. Die andere, von der Bundesanwaltschaft
genehmigte Durchsuchung hat nie stattgefunden, sie war gescheitert an
«technischen Problemen», wie später im Bundestag bekannt wurde, oder aus
«anderen Gründen», wie es das Bundeskriminalamt darstellte.
Löcher zum Eindringen
Unklar ist, inwieweit Sicherheitsbehörden die Löcher zum Eindringen in die
Computer selbst vorbohrten: So kooperierte der US-Softwarehersteller Microsoft
bei der Entwicklung der neuen Version des Betriebssystem «Windows Vista» mit der
National Security Agency (NSA) – um das System gegen Online-Angriffe sicher zu
machen und resistent gegen Software-Schädlinge. Den Verdacht, dass der
Sicherheitsdienst dabei im Verborgenen bewusst Lücken eingebaut hat, wiesen
Microsoft und die NSA stets entrüstet zurück. (netzeitung)